Bereitschaftsnummer WAL Betriebsführungs GmbH: 0171 56 03 081
Fäkalienentsorgung – Fa. Bergzog Service-Nr.: 034324 220 88

Die Organisation des Abwasserzweckverbands „Obere Freiberger Mulde“

Der Abwasserzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt damit der kommunalen Gesetzgebung des Freistaats Sachsen, insbesondere der Sächsischen Gemeindeordnung und dem Sächsischen Kommunalabgabengesetz.

Die beiden Kommunen: Stadt Roßwein und Gemeinde Striegistal sind die Mitgliedsgemeinden des Abwasserzweckverbands. Beide Mitgliedsgemeinden entsenden gewählte Vertreter in die Verbandsversammlung, das höchste Organ des AZV. Insgesamt hat die Verbandsversammlung fünf Vertreter, dabei die beiden Bürgermeister natürliche Vertreter in der Verbandsversammlung. Die Verbandsversammlung des AZV beschließt alle rechtlich und wirtschaftlich relevanten Angelegenheiten des Verbands. Sie tagt mindestens einmal im Jahr und muss in einer öffentlichen Sitzung stattfinden. Für die Umsetzung der Beschlüsse ist der Geschäftsführer des Verbandes verantwortlich.

Bereits 1994 hat die Verbandsversammlung des AZV „Obere Freiberger Mulde“ beschlossen, dass die Abwasserentsorgung im Verbandsgebiet privatrechtlich organisiert wird und hat dazu alle Rechte und Pflichten zur Durchführung der Abwasserentsorgung einem Unternehmen: der OFM Abwasserentsorgung GmbH übertragen, wobei der AZV selbst 100%-iger Eigentümer dieser Gesellschaft ist. Die OFM Abwasserentsorgung GmbH verantwortet mit ihren Mitarbeitern alle Prozesse der Abwasserentsorgung und Kundenbeziehungen.

Die OFM Abwasserentsorgung GmbH hat einen hauptamtlichen und einen ehrenamtlichen Geschäftsführer und für die verwaltungstechnischen Aufgaben und im Kundenbüro arbeiten weitere vier Mitarbeiterinnen. Die Aufsicht über die GmbH hat der Aufsichtsrat, deren Mitglieder zugleich die Vertreter in der Verbandsversammlung sind. Auch der Aufsichtsrat tagt mindestens einmal im Jahr und hat u.a. den Wirtschafts- und den Investitionsplan  der OFM Abwasserentsorgung GmbH zu beschließen. Ebenfalls beschließt der Aufsichtsrat über die Höhe von Entgelten und Baukostenzuschüssen, aus deren Einnahmen die die Finanzierung aller ihrer technischen und Verwaltungsaufgaben sowie die Investitionen im Verbandsgebiet bestreitet. Anders als in einem Privatunternehmen besteht das Unternehmensziel nicht darin Gewinne zu erwirtschaften, vielmehr müssen in einer Zeitabschnitt jeweils Kosten und Erlöse der Gesellschaft in gleicher Höhe sein, was bei der Kalkulation der Entgelte berücksichtigt wird.

Die OFM Abwasserentsorgung GmbH bedient sich für den technischen Anlagenbetrieb der der Fa. WAL Betriebsführungs GmbH, welche diese Leistung seit 2010 nach erfolgter Ausschreibung übertragen bekommen hat.

Die Fa. Veolia Wasser Deutschland GmbH wurde durch die OFM Abwasserentsorgung GmbH beauftragt, die Rechnungen für die Entgelte zu erstellen und an die Kunden zu versenden.

Mit der Fäkalienentsorgung wurde die Fa. Berzog Kanalreinigungs GmbH beauftragt. Fa. Berzog ist zuständig für die Fäkalien- und Schlammabholung aus Kleinkläranlagen welche dann auf der Kläranlage Böhrigen gereinigt werden.